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Reisebedingungen der Jubiläumswandertour

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für die Jubiläumswanderung vom 02. – 06. Juni 2010 als Pauschalangebot (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachfolgend "Gast" genannt - und uns als Reiseveranstalter - nachfolgend "Naturpark Stromberg-Heuchelberg e.V." genannt - im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 am BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

Reisebedingungen zum Download als pdf-Datei.