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Naturparke in Ba-Wü

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter der angebotenen Führungen sind jeweils die einzelnen Naturparkführer.

Die Naturparkführer Stromberg-Heuchelberg bieten sowohl offen ausgeschriebene Führungen als auch geschlossene Gruppenführungen an. Die Führungen werden nach den Leistungsbeschreibungen und zu den Preisen der jeweils gültigen Ausschreibungen und Preislisten durchgeführt.

Anmeldung
Termine für offen ausgeschriebene Führungen werden in geeigneten Medien und hier auf der Website veröffentlicht. Um vorherige Anmeldung wird gebeten, um die Exkursonen besser planen zu können. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Falls zu viele Anmeldungen vorliegen, erhalten Sie eine telefonische Absage. Fallls Sie keine Absage erhalten, gelten Sie als angemeldet. Die Buchung einer Gruppenführung ist nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung gültig. Diese enthält Angaben über den vereinbarten Treffpunkt, die vereinbarte Uhrzeit und die eingeschlossenen Leistungen. Bitte überprüfen Sie die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit.

Leistungen
Welche Leistungen im Preis enthalten sind, entnehmen Sie bei offen ausgeschriebenen Führungen der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Bei Gruppenführungen vereinbaren Sie die eingeschlossenen Leistungen mit dem jeweiligen Führer vor der Buchung. Die Verantwortung der Naturparkführer/in beschränkt sich auf die Erbringung der vom Teilnehmer gebuchten Leistungen. Weitere Leistungen sind nicht eingeschlossen. 

Angebot
Grundlage einer Buchung sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unseren Ausschreibungen. Andere Beschreibungen in Ortsprospekten, Reisehandbüchern, Reiseführern usw. sind für die Naturparkführer nicht verbindlich. 

Haftung
Naturparkführer/innen sind nicht haftbar für Verletzungen, Krankheit, Unfälle, Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Die Teilnehmer der Führungen verpflichten sich, den Anweisungen der Naturparkführer Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Führung oder deren Abbruch führen. Die Naturparkführer behalten sich das Recht vor, Führungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl, schlechten Wetters oder anderen wichtigen Gründen jederzeit abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird der Preis der Führung zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen jedoch nicht. 

Bezahlung
Gruppenführungen sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung zu bezahlen, bei offen ausgeschriebenen Führungen erfolgt die Bezahlung vor Beginn der Führung an den jeweiligen Naturparkführer. 

Rücktritt
Wird eine gebuchte Gruppenführung von den Teilnehmern abgesagt, so fallen ab 14 Tage vor dem geplanten Termin 30 % des vereinbarten Preises als Ausfallgebühr an, ab 7 Tage vor dem Termin 60 %.